Bei der Wohnmobilvermietung ist ein Grundbestandteil der Vermietung, die Versicherung der Fahrzeuge.
Auf dem Markt gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Lösungen.
a) Tagesversicherungs Modell
b) Selbstfahrervermietversicherung
Beide Modelle dienen dazu die Fahrzeuge gut versichert und legal an Kunden zu vermieten, unterscheiden sich jedoch in der Ausgestaltung, Abwicklung sowie in finanzieller Hinsicht.
Typ A findet häufig Anwendung wenn Fahrzeuge gelegentlich über Plattformen, Kleinanzeigen oder im Bekanntenkreis vermietet werden.
Hier ist es für viele Vermieter, die Ihre Fahrzeuge privat teilen, wirtschaftlich sinnvoll, diese Split-Lösung zu nutzen .
Dabei behält der Vermieter seine private Haftpflichtversicherung und während der Zeit wo das Fahrzeug vermietet ist, kommt eine Versicherungslösung “ontop“ und löst die private Lösung für diesen Zeitraum ab.
Wir bieten über den CVS eine entsprechende sichere und legale Lösung an, so dass Sie Ihre Fahrzeuge sicher vermieten können.
Damit gewinnen Sie an Flexibilität und Unabhängigkeit, denn anders wie bisher, liegt hier keine Bindung an eine Vermittlungsplattform, vor.
Dabei gibt es natürlich eine Menge zu beachten.
Typ B : Die Selbstfahrervermietversicherung ist die optimale Versicherungslösung für das regelmäßige Vermieten.
Gewerbliche Wohnmobilvermieter nutzen diese Versicherung, die in der Praxis einige Vorteile bietet.
Flexibilität:
-Vermieten auf jeder Plattform möglich,
-Vermieten ohne Plattform möglich,
-Individuelle Übergabenzeiten möglich,
-jeder kann, jederzeit das Fahrzeug nutzen,
-usw.
Mit den Lösungen des Caravan-Vermieter-Bund wird eine Selbstfahrerversicherung schnell wirtschaftlich und diese sichert den Vermieter ab.
Über den Caravan-Vermieter-Bund kann der CVB-eigene Rahmenvertrag für eine Selbstfahrervermietversicherung genutzt werden.
Der CVB bietet unterschiedliche Varianten einer Versicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge an.
CVB-Basic 2.500,-€ SB bei Teil- und Vollkasko
CVB-Professional 1.000,-€ SB bei Teil- und Vollkasko
CVB-Plus inkl. Veruntreuung mit 1.000 ,-€ SB
CVB-Premium Allin mit 1.500,-€
Hier kann der Vermieter entscheiden für welche Versicherungslösung er sich entscheidet.
Von Basic bis Premium ist die passenden Lösung für Ihr Geschäftsmodell, dabei.
Das Wichtigste einer jeden Versicherung und im Besonderen einer Fahrzeugversicherung für Vermieter ist, dass diese im Schadensfall hilft und sich nicht heraus redet.
Was nützt eine Versicherung, die billig ist und sich toll anhört, dann im Schadensfall jedoch Gründe findet warum sie nicht oder nur teilweise zahlen muss.
CVB-Tipp: Informieren Sie sich über die Leistungen und erkundigen Sie sich über die Kleinigkeiten, die im Falle eines Falles, wirksam werden.
Fragen oder wenden Sie sich an einen Fachmann, der sich mit der Thematik auskennt, der selbst vermietet und diese Versicherungen nutzt.
Folgende Faktoren sind meist enthalten:
-Haftpflichtversicherung
-Vollkaskoversicherung
-Teilkaskoversicherung
-europaweiter Schutzbrief
Der Selbstbehalt kann individuell sein.
Gängig sind aktuell:
Vollkasko 1.000,- € und 1.500,-€ SB
Teilkasko 1.000,- € und 1.500,-€ SB
Bitte beachten Sie, dass der Selbstbehalt je Schadensfall und meist nicht je Vermietung gilt.
Diese Versicherungen benötigt der Wohnmobil und Wohnwagen Vermieter auch.
Schutzbrief mit europaweiter Abdeckung:.
Ist Ihr Mieter mit Ihrem gemieteten Fahrzeug unterwegs kann es passieren, dass er eine technische Panne oder, noch schlimmer, einen Unfall hat.
Jetzt ist schnelle, sofort erreichbare Soforthilfe nötig. Dafür gibt es den Schutzbrief, der unterschiedliche Leistungen anbietet.
– Pannenhilfe vor Ort
– Abschleppen und Bergen
– Weiter- oder Rückfahrt
– Übernachtung und Mietwagen
– Fahrzeugrücktransport
– Finanzielle Notlage im Ausland
– usw.
Veruntreuungsversicherung gegen Unterschlagung
Die Veruntreuungsversicherung ist sinnvoll für gewerbliche Caravanvermieter, denn sie kommt zum Tragen, wenn der Mieter das überlassene Fahrzeug nicht zurück bringt. Da dies kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung ist, muss sich der Vermieter hier gesondert versichert.
Dies ist mit einer Veruntreuungsversicherung abgedeckt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Partner ob diese Versicherung enthalten oder gesondert erworben werden muss.
Durch unsere geschulten Maßnahmen und Vorkehrungen haben wir es geschafft, dass das Thema Unterschlagung, für CVB Vermieter kaum noch relevant ist.
Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter wie die eher seltenen Fälle abgewickelt werden.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Hagelschaden?
Ein Hagelschaden fällt unter die Teilkaskoversicherung und demnach müßte auch dieser Selbstbehalt gelten?
Müßte der Vermieter meinen….
In der Vermieterpraxis kann dies ganz anders aussehen, denn es kommt vor, dass dort abweichende Selbstbehalte gelten
Fahrzeugversicherung bei Fährfahrten?
Hier sind mache Fahrzeuge nicht versichert, diese schließen solche Situationen aus, das kann bitter enden.
Ruheversicherung während der „Pause“
Wird der Wagen still gelegt, also für die Wintermonate abgemeldet, sollte dieser unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein. Erkundigen Sie sich ob dies bei Ihrer Selbstfahrerversicherung auch gilt.
Sind Saisonkennzeichen gültig?
Viele Vermieter nutzen den Komfort des Saisonkennzeichen um sich das An- und Abmelden zum Saisonbeginn und Ende zu ersparen. Unterstützt das jede Versicherungsgesellschaft, wenn ja, wie verhält es sich mit den Kosten ?
Zahlunsmodalitäten?
Grad zum Saisonstart ist es schmerzhaft wenn der Gesamtbetrag für das Fahrzeug abgebucht wird. Wäre es nicht kundenfreundlich wenn man halbjährlich oder quartärlich seine Rechnung begleichen könnte?
Wie verhält es sich mit den Aufschlägen?
Ist Ihr potenzieller Versicherungspartner unternehmerfreundlich und unterstützt sie ?
Wer „steckt“ hinter der Versicherung oder Ihrem Partner?
Der CVB erachtet es als wichtig, dass der Vermieter der direkte Versicherungsnehmer ist und Kontakt zur Versicherung als Ansprechpartner erhält.
Es handelt sich um Ihr Fahrzeug, also sind es auch Ihre Interessen die Sie vertreten, vertreten Sie diese direkt bei der Versicherung .
Die Selbstfahrervermietversicherung wird beim CVB in einem CVB Rahmenvertrag geführt und jeder einzelne Vermieter mit mit seinem Fahrzeug einzeln polisiert.
Sie entscheiden sich für den CVB-Rahmenvertrag und erhalten dann über unsere Agentur die eVB und eine Deckungszusage.
Der Caravan-Vermieter-Bund arbeitet mit einem der größten Versicherungsmakler bundesweit zusammen und dies aus Überzeugung.
Vertrauen, Schnelligkeit, Zuverlässigkeit sowie langjährige Erfahrung mit dem Produkt und der Thematik sind unsere Werte, die wir leben und erleben.
Zwei weitere Versicherungsarten werden häufig abgeschlossen und sichern als Risikoversicherung den eventuellen Fall ab.
Die Rechtsschutzversicherung :
Trotz aller AGB´s und vertraglich sauber ausgestalteten Mietverträge kann es vorkommen, dass eine Partei sich für den Weg des Rechtsstreites entscheidet.
Hier benötigt der Unternehmer eine Rechtsschutzversicherung wenn er die Kosten nicht selber tragen möchte.
Nicht jede Gesellschaft bietet diese Versicherung für Wohnmobilvermieter an, da vertragliche Streitigkeiten vor Gericht kostenintensiv sind.
Hier sprechen Sie bitte Ihren Ansprechpartner an ob er eine Rechtsschutzversicherung für Wohnmobilvermieter anbietet, die Streitigkeiten mit Mietern und Vertragswesen, abdeckt.
Diese ist nicht leicht zu finden. Der CVB hat hier eine Lösung für seine Kunden.
Der Caravan-Vermieter-Bund hat für seine Kunden eine Lösung gefunden, die solche Fälle abdeckt und bezahlbar sind.
Nicht nur die Fahrzeuge und Eventualitäten mit ihnen sollten abgesichert sein, auch Ihr Unternehmen.
Sie haben ein Firmengelände, Sie arbeiten von zuhause aus?
Es sind immer betriebliche Tätigkeiten und wenn Kunden zu Besuch sind um die Fahrzeuge zu besichtigen, dann kann hier schnell etwas passieren. Der potenzielle Mieter stolpert über ein Kabel, fällt aus dem Wagen und bricht sich den Arm.
Nun sollten Sie eine Betriebshaftpflichversicherung haben, die in solchen Fällen einspringt.
Auch eine solche Versicherung haben wir für unsere Kunden entwickeln lassen, denn das Unverhoffte passiert doch oft.
Dann sollten Sie abgesichert sein.
Gehen Sie mit einer Betriebshaftpflichversicherung auf Nummer Sicher wenn Sie sich im Umgang mit Ihren Kunden befinden.
Der Caravan-Vermieter-Bund stellt die Angebote ausschließlich für seine Kunden zur Verfügung. Die Weitergabe von Kontaktdaten, Konditionen, Angeboten usw. an Dritte ausserhalb des CVB’s ist ausdrücklich untersagt.